Ende
Gelände
2017

Kohle Stoppen. Klima Schützen.

  • 24. – 29. August 2017Rheinisches Braunkohlerevier
  • 3. – 5. November 2017während des UN-Klimagipfels in Bonn

2. - 4. Februar 2018: Ende Gelände Perspektiven-Treffen

Rechtliches 2016

Ihr nehmt an „Ende-Gelände“ teil. Welche rechtlichen Folgen können euch erwarten?

Vorab

Repression ist und soll unberechenbar sein, trotzdem gibt es einige Erfahrungswerte und Einschätzungen, die aber keine Garantien darstellen. So oder so gilt: Gemeinsam bauen wir Strukturen auf, die solidarisch die Folgen von Repression tragen – niemand bleibt allein! Auf dem Camp wird es eine ständige Ansprechmöglichkeit für rechtliche Fragen sowie Workshops zum Thema geben. Unmöglich kann alles im Vorfeld erörtert werden; also kommt zum Camp und dort stellen wir uns gemeinsam den offenen Punkten.

Wenn du nach der Aktion mit rechtlichen Folgen konfrontiert wirst, dann wende dich an den Ermittlungsausschuss – gemeinsam finden wir einen Umgang mit der Repression und nutzen sie, um uns zu stärken anstatt dass wir uns von ihr schwächen lassen!

Es ist beispielsweise sinnvoll gegen Strafbefehle Einspruch einzulegen. Der Einspruch eröffnet die Möglichkeit, Einstellungen zu erwirken oder Prozesse zu führen – mit Anwält*innen oder Laienverteidiger*innen. Wir können die Vorwürfe politisch nutzen und dabei die Absurdität von Kriminalisierung von Klimaaktivist*innen öffentlich machen und uns dagegen wehren – wenn du es auch willst!

Auführlichere Informationen zu rechtlichen Fragen findest du in der Rechtshilfe-Broschüre, die für „Ende Gelände“ 2016 erstellt wurde.

Aktionskonsens

Der im Vorfeld erarbeitete Aktionskonsens für „Ende Gelände“ 2016 sieht eine „offen angekündigte Massenblockade mit vielfältigen Beteiligungsmöglichkeiten“ vor. Die folgenden Hinweise beziehen sich auf mögliche rechtliche Folgen eures Handeln innerhalb dieses Aktionskonsenses!

Strafrecht

Relevant sind vor allem folgende Straftatbestände (siehe Broschüre für weitere mögliche Vorwürfe):

  • Hausfriedensbruch: Wenn ein Gebäude oder Gelände (z.B. ein Tagebau) „widerrechtlich“ betreten wird – falls eindeutig umzäunt oder mit entsprechenden wahrzunehmenden Hinweissschildern versehen oder euch als bekannt unterstellt wird, dass der*die Besitzer*in/Berechtigte das nicht will, gilt das bereits beim Betreten. Falls nicht, erst wenn ihr euch auf Aufforderung des*der Berechtigten (also des Unternehmens) nicht entfernt.
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Nur wichtig bei direktem Polizeikontakt – bezeichnet eine aktive (!) Handlung gegen Polizist*innen u.ä., eine Bewegung eures Körpers gegen den*die Beamt*in. Achtung: Flucht, passives Verweilen und Nichtbefolgen einer polizeilichen Anweisung sind kein Widerstand!
  • Nötigung: Wenn durch eine Tat eine andere Person gezwungen wird, eine Handlung durchzuführen oder zu unterlassen. Reine Sitzblockaden vor Kohlebaggern werden in der Regel nicht als Nötigung gewertet. Sich anketten oder Materialblockaden errichten wird möglicherweise verfolgt.

Diese Taten werden bei Massenaktionen wie Ende Gelände häufig nicht verfolgt! Falls doch, kann in vielen Fällen durch aktive Antirepressionsarbeit eine Einstellung erreicht werden.

Für Verhalten innerhalb des Aktionskonsenses halten wir Haftstrafen für unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist, dass es zu Geldstrafen kommt. Diese werden in Tagessätzen bemessen. Ein Tagessatz entspricht 1/30 eures verfügbaren (Netto-)Monatseinkommens – wenn ihr also wenig Geld habt, fällt die Strafe dementsprechend geringer aus. Alternativ können diese Tage nach Zustimmung von Gericht und Staatsanwaltschaft in abzuleistende Sozialstunden umgewandelt werden (d.h. in Brandenburg üblicherweise 6 Sozialstunden pro Tagessatz). Eine weitere Möglichkeit ist das Absitzen dieser Tage im Knast.  Wir werden uns darum bemühen, gemeinsam Gelder für anfallende Geldstrafen aufzutreiben und auch hier niemanden allein zu lassen.

Zivilrecht

  • Schadensersatzforderung: Unternehmenund Polizei werden vermutlich im Vorfeld und während der Aktion versuchen, mit einer Schadensersatzforderung im erheblichen Ausmaß zu drohen. Mit einer solchen Drohung gehen wir gelassen um und lassen uns nicht irritieren und auseinander dividieren, denn wir wissen: Wir sind ein breit aufgestelltes Bündnis, das in der Lage ist, eine solche Forderung öffentlich zu skandalisieren. Je mehr Menschen an der Aktion und den Protesten im Umfeld beteiligt sind, umso unwahrscheinlicher ist es erfahrungsgemäß, dass unsere Gegner ihre Drohungen nach der Aktion auch umsetzen. Die Drohung fällt praktisch immer bedeutend beängstigender aus als später die tatsächliche Forderung. Die Forderung fällt zudem fast immer höher aus als dies rechtlich zulässig wäre. Sollte am Ende dann doch noch eine reduzierte Schadensersatzsumme fällig werden, lassen wir niemanden alleine im Regen stehen.
  • Unterlassungserklärung: Das Unternehmen fordert euch möglicherweise nach einer Aktion auf, eine Erklärung zu unterzeichnen, z.B. das Betriebsgelände nicht mehr zu betreten; bei Verstoß drohen empfindliche Strafen. Auch Anwält*innenkosten der Firma können euch durch die Erklärung aufgebürdet werden (auch diese Klausel lässt sich aber ggf. vor Unterzeichnung rausstreichen). Unterschreibt ihr nicht, kann das Unternehmen euch verklagen – haben sie Erfolg, gilt die Erklärung trotzdem und ihr tragt die Gerichtskosten und wenn Ihr verliert, die Anwaltskosten des Unternehmens.
    Wichtig: Bevor ihr so etwas unterschreibt, lasst euch rechtlich beraten (z.B. von unseren Antirepressionsstrukturen)! Solche Erklärungen sind oft mit zu weitreichenden oder zu vagen Formulierungen zu versehen, die so nicht rechtmäßig sind und angepasst werden können. Worst-Case: Bei Verstoß gegen Erklärungen droht ein Strafgeld.

Wir sind viele, wir stehen zusammen und wir können politisch, medial und juristisch gut kämpfen.

Was der Werkschutz (nicht) darf

Es könnte sein, dass ihr im Rahmen der Aktion mit dem Werkschutz des Unternehmesn zu tun habt.
Der Werkschutz darf von euch nicht verlangen, dass ihr eure Personalien angebt.
Angehörige des Werkschutzes haben allerdings das so genannte „Jedermann“-Festnahmerecht gemäß §127 der Strafprozessordnung (StPO). Das bedeutet, wenn sie euch „auf frischer Tat“ bei einer Straftat ertappen, dürfen sie euch festhalten, bis die Polizei kommt, wenn eure Identität nicht festgestellt werden kann oder Fluchtgefahr besteht. Dafür dürfen sie nötigenfalls auch Gewalt anwenden.

Personalienverweigerung

Wichtig! Position zum Thema Personalienverweigerung

„Ende Gelände“ hält grundsätzlich die kollektive Nicht-Angabe von Personalien im Kontext der geplanten Aktionen für eine sinnvolle Strategie und hat damit letztes Jahr gute Erfahrungen gemacht. Für einzelne Aktivist_innen kann es aber auch sinnvoll sein, Personalien anzugeben; wir bitten daher alle, die Argumente, die für oder gegen die Angabe von Personalien sprechen, vor Beginn der Aktion gründlich zu bedenken und sich auf dieser Grundlage zu entscheiden. Wer sich dafür entscheidet, seine Personalien nicht anzugeben, sollte den Ausweis nicht dabei haben und auch sonst nichts, was auf die eigene Identität hindeutet.

Wenn ihr die Abgabe eurer Personalien verweigert, kann dies ein Grund sein, euch in Gewahrsam zu nehmen. Die Dauer darf  in Brandenburg12 Stunden Dauer nicht überschreiten (erfahrungsgemäß oft weniger). Es ist möglich, dass eine erkennungsdienstliche Behandlung (Fingerabdrücke, Fotos, evtl. Messungen) gemacht wird, bei der ihr euch entscheiden könnt, wie kooperativ ihr euch verhalten möchtet. Je mehr Personen in einer Massenaktion die Personalien verweigern, desto schwieriger wird es für die Polizei,  erkennungsdienstliche Behandlungen durchzuführen und gegen die Beteiligten zu ermitteln.

Es kann, falls eure Personalien auf diese Weise ermittelt werden, ein Bußgeld von einigen Hundert (maximal 1.000) Euro verhängt werden – meistens passiert dies nicht, falls ihr nicht schon durch frühere Aktionen hinlänglich bekannt seid. Großer Vorteil: Im Idealfall seid ihr am Abend frei und habt keine rechtlichen Folgen.

Mehr Infos findet ihr auch im Abschnitt zu Personalienverweigerung in der „Ende Gelände“-Antirepressionsbroschüre!

Wenn ihr keinen deutschen Pass besitzt bzw. keinen Wohnsitz in Deutschland habt

Hier gibt es für verschiedene Personengruppen ganz verschiedene Vorschriften, Risiken und Handlungsmöglichkeiten. Bitte lest dazu den Abschnitt 5 in der Rechtshilfebroschüre.

Noch Fragen?

Ihr könnt euch jederzeit an cat@nirgendwo.info (PGP Key) wenden – bitte habt Verständnis, wenn wir etwas Zeit brauchen für eine kompetente Antwort. Das Legal Team wird auch vor Ort vertreten sein. Ihr könnt entweder zu unserem Zelt kommen und mit uns sprechen oder eine unserer Infoveranstaltungen besuchen.

Bei allgemeinen rechtlichen Fragen bezüglich (Klima-)Aktivismus könnt ihr euch auch an die Rote Hilfe (eine bundesweite Rechtshilfe-Organisation) oder AntiRRR (AntiRepressionsteam Rheinisches Revier) wenden.