Ende
Gelände
2017

Kohle Stoppen. Klima Schützen.

  • 24. – 29. August 2017Rheinisches Braunkohlerevier
  • 3. – 5. November 2017während des UN-Klimagipfels in Bonn

2. - 4. Februar 2018: Ende Gelände Perspektiven-Treffen

Pressemitteilung vom 31.3.2017 (Bonn)

RWE geht mit Zivilklagen gegen Ende Gelände Aktivist*innen vor +++ Konzern bezeichnet Aufforderung zu Unterlassungserklärungen als „Deeskalation“ +++ Aktivist*innen werden von Prominenten unterstützt

Bonn, 31.03.2017. Das massenhafte Begehen des Tagebaus Garzweiler unter dem Namen „Ende Gelände“ zieht zivilrechtliche Folgen nach sich. Nachdem zahlreiche Menschen Unterlassungserklärungen nicht oder abgeändert unterschrieben haben, klagt der RWE nun die Unterschrift vor den Landgerichten ein.

Bereits im vergangenen Jahr ließ der Energiekonzern durch seine Anwaltskanzlei über hundert Unterlassungsverpflichtungserklärungen an Aktivist*innen verschicken. Darin sollen sie rechtlich bindend versprechen, jedes Betreten aller RWE-eigenen Anlagen inklusive Tagebaue und Rodungsflächen zu unterlassen.

RWE bezeichnete das Verschicken der Unterlassungsverpflichtungserklärungen gegenüber WDR und Kölner Stadtanzeiger als „Deeskalation“. Die Unterzeichnung sei „freiwillig“. Das Unternehmen wolle den Aktiven Geldstrafen ersparen und Strafbefehle zurückziehen.

„Wenn ich mich weigere, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, riskiere ich ein Zivilrechtsverfahren von mehreren tausend Euro“, sagt Dorothee Häußermann von Ende Gelände. „Es ist ein Witz, hier von einer „freiwilligen“ Unterschrift zu sprechen. Deskalation geht anders.“

Derzeit sind elf Personen von einer Klage betroffen. Im Falle einer Niederlage bei der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht könnten sich die Kosten pro Person bereits auf bis zu 8.000 EUR belaufen. Die hohen Kosten auf vergleichsweise niedriger gerichtlicher Ebene entspringen dem von RWE festgelegten Streitwert der Verfahren.

„RWE versucht alles, um unseren Protest mundtot zu machen. Dazu gehört auch, einen völlig realitätsfernen Streitwert festzulegen. In diesem Zusammenhang muss auch die Rolle des Landgerichts Köln beleuchtet werden. Es zeichnet sich ab, dass dieses weder den hohen Streitwert von 50.000 EUR in Frage stellt, noch den Umfang, den die von RWE verlangten Unterlassungsansprüche umfassen. Beides ist aus unserer Rechtsauffassung heraus absolut nicht angemessen“, so Ende Gelände Aktivist Joachim Hesse.

Zur Unterstützung der direkt Betroffenen wurde die Kampagne Kohle unten lassen statt Protest unterlassen ins Leben gerufen. Die Kampagne wird von Prominenten wie Wolfgang Sachs, Susan George, Niko Paech und dem Alternativen Nobelpreisträger Nnimmo Bassey unterstützt.

„Angesichts der verheerenden Folgen des Klimawandels ist ziviler Ungehorsam gegen Kohle nicht nur legitim, sondern das Gebot der Stunde“, bekräftigt Nnimmo Bassey.

Weitere Informationen finden Sie auf www.untenlassen.org

Telefonisch sind wir für Sie zu erreichen unter: 0157 55505081