Ende
Gelände
2017

Kohle Stoppen. Klima Schützen.

  • 24. – 29. August 2017Rheinisches Braunkohlerevier
  • 3. – 5. November 2017während des UN-Klimagipfels in Bonn

2. - 4. Februar 2018: Ende Gelände Perspektiven-Treffen

Presseankündigung vom 14.11.2016

Prozesse gegen Klima-Aktive +++ Ende Gelände wirft RWE „Weltfriedensbruch“ vor

Morgen und übermorgen stehen weitere Klima-Aktivist*innen von „Ende Gelände“ vor dem Amtsgericht Erkelenz. Die Anklagen lauten Hausfriedensbruch (15.11.) und versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (16.11.). Die Aktivist*innen waren letzten August an der Massenaktion zivilen Ungehorsams beteiligt, bei der über 1000 Menschen den Braunkohle-Tagebau Garzweiler stürmten und den Betrieb für einen Tag lahmlegten. Alle Angeklagten werden von Laien verteidigt.

Zeitgleich zum Prozess am Dienstag finden Solidaritätskundgebungen vor der Landesvertretung NRW in Berlin statt. Die Aktivist*innen kritisieren die Absurdität der Rechtssprechung. Dorothee Häußermann, Sprecher*indes Bündnis Ende Gelände, kommentiert: „Kohleabbau ist ein gefährlicher Eingriff in unsere Ökosysteme. CO2-Exzess ist Weltfriedensbruch. Nicht wir, sondern RWE gehört auf die Anklagebank.“

Jochen Klingner, der wegen „Hausfriedensbruch“ angeklagt wird, plädiert auf Freispruch und beruft sich dabei auf „höheres Recht“, das er u.a. aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ableitet. „Da der Klimawandel Menschenleben bedroht, haben wir ein Recht auf Nothilfe. Außerdem bezweifeln wir die Legitimität von RWE als Ankläger. Wenn ein derart zerstörerischer Konzern wie RWE, der größte Emittent von CO2 in Europa, mich des Hausfriedensbruch bezichtigt, dann spottet das jeder Beschreibung. Außerdem ist Recht nie in Stein gemeißelt, sondern gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen unterworfen. An diesen Verhältnissen rütteln wir.“

Am vergangenen Dienstag, 8.11., war ein Prozess gegen eine Ende-Gelände-Aktivistin ausgesetzt worden. Gleich zu Beginn der Verhandlung wurde deutlich, dass die Anklage „Landfriedensbruch“ nicht haltbar war. Der Prozess wird wahrscheinlich im Februar mit veränderter Anklage wieder aufgenommen: der Aktivistin wird nun ein „Verstoß gegen das Versammlungsrecht“ vorgeworfen, da sie auf der Aktion Strohsack und Staubmaske mit sich führte.

Bei allen Prozessterminen sind Pressevertreter*innen ausdrücklich erwünscht. Gern wenden Sie sich vor Ort an den Angeklagten oder unseren Pressekontakt.

15. November 2016; 10.50 Uhr; Amtsgericht Erkelenz, Kölner Straße 61; Amtsgericht Erkelenz

16. November 2016; 9 Uhr; ebd.

Solidaritätskundgebung:

10.30 Uhr; Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, Hiroshima-Straße 12; Berlin

Pressekontakt:

Telefon Prozesse Erkelenz: 0157/55505081

Telefon Kundgebung Berlin: 0151/ 23 34 69 72